Probetraining

§ 21 der Jugendordnung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes e.V.:

 

(1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.

(2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.


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Freigabe Probetraining
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Selbstauskunft
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Anmeldung zum Probetraining

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